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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 13 C 69/11   

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https://dejure.org/2011,10881
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 13 C 69/11 (https://dejure.org/2011,10881)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2011 - 13 C 69/11 (https://dejure.org/2011,10881)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 13 C 69/11 (https://dejure.org/2011,10881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Bewerbung um einen Studienplatz für das Studium der Humanmedizin (1. Fachsemester) außerhalb der Kapazität nach Ablauf der Ausschlussfrist; Einordnung der Fristen für die Abgabe von Zulassungsanträgen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabeverordnung § 29 Abs. 1 NRW
    Berücksichtigung einer Bewerbung um einen Studienplatz für das Studium der Humanmedizin (1. Fachsemester) außerhalb der Kapazität nach Ablauf der Ausschlussfrist; Einordnung der Fristen für die Abgabe von Zulassungsanträgen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 13 C 122/10

    Verbindlichkeit der Fristen für Zulassungsanträge für Studienplätze außerhalb der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 13 C 69/11
    Nach der ausdrücklichen Bezeichnung in § 29 Abs. 1 Vergabeverordnung NRW, gegen dessen Wirksamkeit unabhängig davon, dass das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin diese Frage nicht thematisiert, in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Bedenken bestehen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 13 C 122/10 - , juris, und vom 31. März 2010 - 13 C 119/10 - zu der vergleichbaren Bestimmung des § 23 Abs. 5 der Vergabeverordnung NRW i. d. F. der Änderungsverordnung vom 20. Februar 2009; OVG S.-A., Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 3 N 59/05 -, juris, handelt es sich bei den genannten Fristen für die Abgabe von Zulassungsanträgen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen um Ausschlussfristen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2005 - 3 N 59/05

    Ausschlussfristen bei Anträgen auf außerkapazitäre Hochschulzulassung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 13 C 69/11
    Nach der ausdrücklichen Bezeichnung in § 29 Abs. 1 Vergabeverordnung NRW, gegen dessen Wirksamkeit unabhängig davon, dass das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin diese Frage nicht thematisiert, in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Bedenken bestehen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 13 C 122/10 - , juris, und vom 31. März 2010 - 13 C 119/10 - zu der vergleichbaren Bestimmung des § 23 Abs. 5 der Vergabeverordnung NRW i. d. F. der Änderungsverordnung vom 20. Februar 2009; OVG S.-A., Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 3 N 59/05 -, juris, handelt es sich bei den genannten Fristen für die Abgabe von Zulassungsanträgen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen um Ausschlussfristen.
  • OVG Saarland, 12.12.2013 - 2 B 456/13

    Bewerbungsfristen für Studienplätze außerhalb der Kapazität - Humanmedizin 1. FS

    die Darstellung bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, Rdnr. 87-107 m.w.N. sowie OVG Münster, Beschlüsse vom 16.3.2010 - 13 C 122/10 -, zitiert nach juris, und vom 6.12.2011 - 13 C 69/11 -, betreffend Medizinstudienplätze; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, zitiert nach juris; vom 18.8.2009 - 2 B 241/09 -, zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschluss vom 7.8.2013 - 10 B 1549/13.N -, zitiert nach juris Rdnr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 22.2.2006 - 9 S 1840/05 -.
  • VGH Hessen, 26.06.2012 - 10 B 1200/12
    Eine solche Wiedereinsetzung kann hier aber schon deswegen nicht gewährt werden, weil es sich bei der Frist des § 23 Nr. 2 VergabeVO Hessen um eine (materiell-rechtliche) Ausschlussfrist handelt, bei deren Versäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 13 C 69/11 -, Juris-Ausdruck; vgl. auch Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 31, Rdnr. 9,12), unabhängig davon, dass eine solche hier auch nicht beantragt worden ist.
  • OVG Saarland, 01.06.2015 - 1 B 85/15

    Außerkapazitäre Zulassungsbewerbung im Studiengang Humanmedizin; hier:

    Abschließend sei in Erinnerung gerufen, dass auch in anderen Bundesländern ähnliche, ebenfalls vor dem Beginn der Vorlesungszeit des Bewerbungssemesters (1. April bzw. 1. Oktober(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 16.3.2010 - 13 C 122/10 -, vom 6.12.2011 - 13 C 69/11 - und vom 8.10.2013 - 13 B 981/13 -, jew. juris)) bzw. sogar deutlich früher (1. März bzw. 1. September(HessVGH, Beschlüsse vom 20.12.2011, a.a.O., Rdnrn. 4 und 8 m.w.N., und vom 7.8.2013 - 10 B 1549/13.N -, juris Rdnr. 2)) endende Fristen für die Bewerbung auf einen außerkapazitären Studienplatz gelten, die in der dortigen Rechtsprechung seit langem akzeptiert sind und deren praktische Umsetzung - soweit ersichtlich - beanstandungsfrei verläuft.
  • OVG Saarland, 17.01.2014 - 2 B 486/13

    Bewerbungsfrist für Anträge auf Zulassung zu einem außerkapazitären Studienplatz

    die Darstellung bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 1, Rdnrn. 87-107 m.w.N., sowie OVG Münster, Beschlüsse vom 16.3.2010 - 13 C 122/10 -, zitiert nach juris, und vom 6.12.2011 - 13 C 69/11 -, betreffend Medizinstudienplätze; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.12.2005 - 2 NB 466/05 -, zitiert nach juris, vom 18.8.2009 - 2 B 241/09 -, zitiert nach juris; VG Kassel, Beschluss vom 7.8.2013 - 10 B 1549/13.N -, zitiert nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 22.2.2006 - 9 S 1840/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 13 B 472/13

    Anspruch eines Ortswechslers auf einen Studienplatz "Humanmedizin"

    vgl. zu § 29 VergabeVO NRW OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 13 C 69/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2012 - 13 C 72/11
    OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2011 13 C 69/11 -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2012 - 13 C 2/11

    Verfristung einer Bewerbung zur Zulassung eines Bewerbers für einen Studienplatz

    OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2011 13 C 69/11 -, [...], m. w. N.
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